Auswirkungen Mobilfunk 4G, 5G

Grenzwerte von Mobilfunkanlagen

Ein Schutz für die Bevölkerung?


Grenzwerte von Mobilfunkanlagen

Die von Mobilfunkantennen und Mobiltelefonen ausgehende Strahlung gehört zur hochfrequenten Strahlung. Diese Strahlung kann bei sehr hohen Intensität das Körpergewebe erwärmen. Eine zu grosse Erwärmung ist gesundheitsschädlich. International empfohlene Grenzwerte sollen uns vor zu hohen Belastungen schützen.

Grenzwerte werden durch den ICNIRP festgelegt

Die Grenzwerte für den Mobilfunk werden auf Empfehlung der „International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection“ (ICNIRP; deutsch: Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) festgelegt.
Die ICNIRP ist ein in München eingetragener Verein (e.V.), dessen Mitglieder keinem Kontrollorgan über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen müssen.
Die ICNIRP und ihre Grenzwerte, auf die sich das Bundesamt für Strahlenschutz in der Regel beruft, ist eine Lobbyorganisation der Industrie.

Die ICNIRP-Grenzwerte haben keine medizinische Schutzfunktion. 

Das bestätigte vor Jahren bereits die Bundesregierung:

Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“

Die Grenzwerte schützen NICHT verletzliche Gruppen. Das bestätigte die ICNIRP ausdrücklich:

Verschiedene Gruppen in einer Bevölkerung können Unterschiede in ihrer Fähigkeit haben, eine bestimmte NIR-Exposition (Non-Ionisation Radiation) zu tolerieren. Zum Beispiel können Kinder, ältere Menschen und einige chronisch kranke Menschen eine geringere Toleranz für eine oder mehrere Formen der NIR-Exposition haben als der Rest der Bevölkerung. Unter solchen Umständen kann es sinnvoll oder notwendig sein, für verschiedene Gruppen innerhalb der Allgemeinbevölkerung getrennte Richtwerte zu entwickeln, aber es wäre effektiver, die Richtwerte für die Allgemeinbevölkerung so anzupassen, dass sie solche Gruppen einbeziehen“ (ICNIRP statement 2002, general approach, Health Phys.82, 540-548 (S. 546))“

„International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection“ (ICNIRP; deutsch: Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung)

Aktuelle Studienüberblicke sprechen eine eindeutige Sprache: Mobilfunkstrahlung macht krank!

Es gibt eine heftige Debatte über Risiken der Mobilfunkstrahlung, der Smartphones und Sendemasten.

Die größte, quantitativ narrative Aufarbeitung der Studienlage erarbeitet der internationale Zusammenschluss forschender Wissenschaftler, die Bioinitiative Working Group. Henry Lai’s Research Summaries erscheinen jährlich und dokumentieren für 2022:24. Eine deutliche Mehrheit der Studien berichtet über biologische Wirkungen im Gegensatz zu "keine Wirkung". Der Trend setzt sich fort, dass die große Mehrheit der Studien über biologische Wirkungen von Expositionen niedriger Intensität sowohl bei ELF-EMF/Statikfeldern als auch bei HF-EMF/Mobilfunkstrahlung berichtet.

Hier die neuen Ergebnisse für 2022:

Studien zu genetischen Auswirkungen durch Hochfrequenzstrahlung:
Von 423 Studien zeigen 291 Studien (68%) biologische Effekte

Studien zu genetischen Auswirkungen durch extrem niederfrequente elektrische und magnetische Felder:

Von 307 Studien zeigen 257 Studien (84%) biologische Effekte

Studien zu neurologischen Auswirkungen durch Hochfrequenzstrahlung

Von 391 Studien zeigen 291 Studien (74%) biologische Effekte

Studien zu neurologischen Auswirkungen durch extrem niederfrequente elektrische und magnetische Felder:

Von 311 Studien zeigen 283 Studien (91%) biologische Effekte

Studien zu freien Radikalen (oxidativen Schäden) durch Hochfrequenzstrahlung:

Von 288 Studien zeigen 263 Studien (91%) biologische Effekte

Studien zu freien Radikalen (oxidativen Schäden) durch extrem niederfrequente elektrische und 

magnetische Felder:

Von 298 Studien zeigen 270 Studien (90%) biologische Effekte.

Übersicht Grenzwerte, Richtwerte, Vorsorgewerte und Studienergebnisse

Leistungsflussdichte z.B. eines Handymastes  wird in Mikrowatt pro Quadratmeter μW/qm angegeben 

Die Zusammenfassung

Es besteht der berechtigte Verdacht, dass die Festlegung der Grenzwerte durch den ICNIRP, ausschließlich im Sinne der Mobilfunkkonzerne geschieht.

Deutschland hat mit Abstand die höchsten Grenzwerte und damit gibt es für die Mobilfunkkonzerne kaum regulierende Einschränkungen. Allerdings werden die Grenzwerte mit der Einführung des 5G und 6G Standards nicht mehr ausreichen.

In der deutschen Regierung und der EU ist man sich durchaus über die gesundheitlichen Risiken bewusst. Allerdings fehlt der Wille hier realistische Grenzwerte festzulegen. Einige Länder in der EU und die Schweiz gehen schon heute andere Wege und haben angesichts der Gesundheitsrisiken geringere Grenzwerte eingeführt.

Die Studienlage beweist, dass die Gesundheitsrisiken, die von Mobilfunkstrahlung ausgehen, sowohl von der Nutzung der Endgeräte als auch der Sendemasten. 

Es braucht eine Politik der Strahlenminimierung und Vorsorge, so wie es in der STOA-Studie und in der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Union (EWSA) gefordert wird. Diese Dokumente müssen endlich von der Politik zur Kenntnis genommen werden.

Ein Urteil aus dem Jahr 2024  führt  zu einer Überprüfung der Grenzwerte.

Ist das Urteil des OVG Koblenz vom 4.4.2024 – 1 A 108114/23.OVG (anonymisierte Fassung) wirklich „bahnbrechend“? 

Wir werden ja sehen, ob es einer neuen Rechtsprechung den Weg ebnen wird. In den letzten Jahrzehnten haben die Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung solcher Fragen der EMF-Belastung ja systematisch versagt.

Was ist geschehen? 

Das OVG Koblenz hat eine Sachverhaltsaufklärung zu den Mobilfunk-Grenzwerten angeordnet, um die Rechtmäßigkeit der Standortbescheinigung des Mobilfunkmasten zu überprüfen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz muss nun klären, ob die für Mobilfunkstrahlung geltenden Grenzwerte die körperliche Unversehrtheit der Menschen gewährleisten.

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